Ein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und Mieter kommt automatisch durch die Reservierung eines Dachzeltes zustande. Der Mieter erklärt sich mit den dadurch folgenden Punkten als Einverstanden und nimmt die Nutzungsbedigungen an.
Das Dachzelt ist nur für den vereinbarten Zeitraum rechtliches Eigentum des Mieters. Der Mieter haftet für etwaige Schäden am gemieteten Dachzelt, am eigenen Fahrzeugen, an anderen Fahrzeugen, an Gebäuden oder an anderen Personen. Der Vermieter kann in keinerweise als Verursacher herangezogen werden.
Das Dachzelt wird von uns auf dem bereits vom Kunden montieren Grundträger befestigt wie es der Hersteller vom Dachzelt auch vorschreibt. Sollte der vormontierte Grundträger fehlerhaft montiert worden sein, oder weißt dieser andere Defekte auf worauf das Dachzelt samt Grundträger während der Fahrt oder eines Notbremsmanövers vom Fahrzeug fällt und andere zu Schaden kommen, kann der Vermieter nicht belangt werden. Es obliegt dem Mieter den Grundträger ordnungsgemäß am Fahrzeug zu montieren und dafür Sorge zu tragen, dass der Grundträger keine Mängel aufweißt.
Montage von Grundträgern: Wenn wir einen Grundträger, der bei uns gekauft worden ist, am Fahrzeug montieren gewährleisten wir dessen Funktion. Bei nachträglicher Manipulation vom Mieter oder durch Dritte können wir als Vermieter nicht belangt werden.
Grundträger die woanders gekauft worden sind, werden wir nicht montieren. Wir übernehmen keine Haftung dafür, selbst wenn der Grundträger von einem Namhaften Hersteller stammt.
Die vom Hersteller erlaubte vorgeschriebene Höchstgeschindigkeit beträgt 130 km/h. Es ist zu beachten, dass sich die Fahrzeughöhe aufgrund des montieren Dachzelt erhöht. Vergewissern Sie sich davon, bevor Sie in Tiefgaragen oder sonstige Durchfahrten einfahren. Rechnen Sie mit einem veränderten Kurvenverhalten des Fahrzeugs.
Gröbere Beschädigungen am Dachzelt von außen werden vor Ort besprochen. Soweit möglich ist der Mieter verpflichtet auf die Umgebung zu achten um Beschädigungen an der Dachbox zu vermeiden. z.B.: Parken unter Fichtenbäume.
Das Dachzelt muss kurz vor der Rückgabe vom Mieter gereinigt werden. Falls es zu einer Nachreinigung kommt wird dies mit € 100,- verrechnet
STORNIERUNGEN: Sind ausschließlich per Mail an office@offroad-hesch.at zu schicken.
Wird das reservierte Dachzelt zur Reservierten Zeit und darüber hinaus nicht abgeholt, so ist der Buchungsbetrag in vollem Umfang zu überweisen. Verspätete Zahlungen erhalten zusätzliche Mahnspesen und im weiteren Verlauf auch Inkassoaufträge.
Wird nach 48h vor der Reservierung storniert sind 50% des Buchungsbetrages zu überweisen.
Wird bis 48h vor der Reservierung storniert, ist die Stornierung kostenlos.
Wird das Dachzelt, aus welchen Gründen auch immer, nicht rechtzeitig zurückgebracht und es können keine weiteren Buchungen aufrecht erhalten werden ist der Mieter verpflichtet das Dachzelt zu kaufen, da ein neues Dachzelt von unserer Seite aus gekauft werden muss um die Weitervermietung aufrecht zu erhalten.
Kommt es durch den Mieter nach der Mietdauer zu einem Kaufabschluss eines beliebigen Dachzeltes aus unserem Sortiment, wird der Mietpreis gut geschrieben.
Ein Amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich. Führerschein, Personalausweis oder Reisepaß.